Wir schöpfen aus Erfahrung
Im Auftrag unseres neuen Kunden GVB erstellten wir ein Social-Media-Konzept für den Wetteralarm. Der Auftritt ist einheitlich und durchdacht. Die Nutzer erhalten einen Mehrwert und bleiben mehr als für ein paar Klicks auf der Seite. Genau das ist die Kunst – wie sie auch unsere Arbeit für «Schweizer Garten» mit dem integrierten Online-Shop beweist.
Die aktuellen interaktiven Kampagnen aus unserer Küche:
Fünf Regeln zu Social Media
1. Prüfe, wer sich bindet – nicht jeder «Spezialist ist auch ein echter Kenner.
3. Auch mal Nein sagen – packen Sie nur an, was sinnvoll ist.
4. Wagen und gewinnen – nur nicht aufgeben, wenn Sie mal starten.
2. Keine falschen Wunder erwarten – soziale Medien sind (meist) ein langfristiges Projekt.
5. Seien wir ehrlich – das Zielpublikum schätzt Offenheit.
Schweizerische Impressumspflicht ab 2012
Im Frühjahr 2012 wird auch in der Schweiz eine Impressumspflicht für Websites eingeführt. Hintergrund ist das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), das per 1. April 2012 in Kraft tritt und unter anderem eine Impressumspflicht einführt. Die Schweiz orientiert sich dabei an den Informationspflichten in der europäischen E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG).
Gemäss dem revidierten UWG handelt in Zukunft insbesondere unlauter, «wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen».
Website-Anbieter, die heute noch kein Impressum veröffentlichen, sollten ihre Websites so bald wie möglich mit einem vollständigen Impressum ergänzen. Anbieter, die ab Anfang 2012 über kein Impressum auf ihrer Website verfügen, drohen zwar keine Abmahnungen wie sie in Deutschland berühmt-berüchtigt sind, doch finden die Strafbestimmungen des UWG Anwendung, die unter anderem die Möglichkeit von Geldstrafen vorsehen.
Gastbeitrag vom Martin Steiner, Rechtsanwalt
